Gesellschaftsrecht

- Beratung zur Rechtsformfragen bei Gründung oder in Zeiten der Veränderung
- Beratung und Erarbeitung der individuellen Anforderungen der Einrichtung
- Erstellung und Änderung der Gesellschaftsverträge

Durch die individuelle Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrags können Sie den Erfolg Ihres Unternehmens maßgeblich beeinflussen.

Sie sind dem Recht nicht nur ausgeliefert, sondern haben die Chance, es wesentlich für Ihre Einrichtung mitzugestalten, indem Sie für sich einen Ihren Anforderungen entsprechenden Gesellschaftsvertrag entwickeln lassen.

Unabhängig davon, ob das Gesetzt Ihnen eine Satzungspflicht auferlegt, wie beispielsweise bei einer GmbH und einem Verein, gibt Ihnen die Entwicklung eines Gesellschaftsvertrags die Möglichkeit, sichere Strukturen für Ihr Unternehmen oder Projekt anzulegen. Dies gilt auch für den zwischenmenschlichen Bereich der Beteiligten untereinander. Damit verbunden sind Fragen wie: Was ist jeder bereit einzubringen tatsächlich und finanziell? Wer entscheidet in Konflikten? Wer führt das Unternehmen bei einer Trennung der Unternehmer fort?

Die Fragen nach der Rechtsgestaltung stellen sich insbesondere Gründern in der Gründungsphase. Sie werden in Nachfolgeprozessen bei der Unternehmensnachfolge relevant, aber auch unterwegs kann es notwendig werden, die aktuelle Situation mit den anfänglichen Vorstellungen und dem Gesellschaftsvertrag abzugleichen.

Im Fall der Gründung als GbR ist es wichtig, sich die Bedeutung dieser Rechtsform bewusst zu machen und die Verhältnisse zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner zu regeln.

Der Prozess, einen Gesellschaftsvertrag nicht nach Mustersatzung, sondern abgestimmt auf Ihre individuellen Anforderungen, auf die beteiligten Menschen und den Unternehmensgegenstand zu verfassen, stellt Ihr Unternehmen auf ein sicheres Fundament. Dadurch wird das Insolvenzrisiko gesenkt und die Fähigkeit der Zusammenarbeit gestärkt.